Ordination Dr. Maria Görg-Singer
 

Wahlarztsystem

 

Ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin ist nicht vertraglich an Krankenkassen gebunden. Als Patientin oder Patient befinden Sie sich daher im Status eines Privatpatienten, was bedeutet, dass der Wahlarzt keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen unterliegt. Dies ermöglicht eine vollständig individuelle Betreuung, bringt jedoch mit sich, dass Sie alle Behandlungskosten zunächst selbst tragen müssen.

Kostenrückerstattung

Mit der erhaltenen Honorarnote und einem Bezahlungsnachweis (Zahlungsbestätigung, Erlagscheinabschnitt oder Kontoauszug – stets im Original) können Sie pro Quartal oder Monat bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Wir stellen Ihnen gerne das dafür benötigte Formular zur Verfügung. Der Rückerstattungsbetrag variiert, liegt jedoch in der Regel bei etwa 80 % des Honorars, das ein Vertragsarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte, sofern diese in der Honorarordnung der Krankenkasse aufgeführt ist.

Keine Rückerstattung

Falls Sie im gleichen Zeitraum sowohl einen Wahlarzt als auch einen Vertragsarzt desselben Fachgebiets konsultiert haben (je nach Krankenkasse unterschiedlich), werden die Kosten für den Wahlarzt nicht erstattet.

Vorteile des Wahlarztsystems

Das Wahlarztsystem bietet den Vorteil, dass ein Wahlarzt im Durchschnitt weniger Patientinnen und Patienten betreut als ein Kassenarzt. Dies bedeutet für Sie als Patientin oder Patient mehr Zeit für die Behandlung, schnellere Terminvergabe und keine langen Wartezeiten.

 

 
 
 
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